Kanz­lei

Seit 1992 betreu­en und ver­tre­ten wir unse­re Man­dan­ten in natio­na­len und in inter­na­tio­na­len Ange­le­gen­hei­ten. Wir grei­fen auf ein bewähr­tes und zuver­läs­si­ges Netz­werk welt­weit koope­rie­ren­der Kanz­lei­en zurück. Die Ansprech­part­ner, Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter oder Wirt­schafts­prü­fer sind uns aus einer lang­jäh­ri­gen Zusam­men­ar­beit per­sön­lich bekannt.

Ihnen kom­men die Vor­zü­ge einer mit­tel­stän­disch-spe­zia­li­sier­ten Kanz­lei eben­so wie die Vor­tei­le eines inter­na­tio­na­len Netz­wer­kes zugu­te: Welt­wei­te Prä­senz und breit gefä­cher­tes Spe­zi­al­wis­sen gepaart mit einer fle­xi­blen und sehr per­sön­li­chen Betreu­ung, die Ihren Belan­gen in beson­de­rem Maße Rech­nung trägt.

  • Per­sön­li­che Ansprechpartner 

  • Situa­ti­ons­ge­rech­tes und indi­vi­du­el­les Einarbeiten

  • Kanz­lei-Bou­tique – kein Vollsortimenter

  • Ein­bin­dung in Ihr Unter­neh­men als aus­ge­la­ger­te Rechtsabteilung 

  • Maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen in all­ge­mei­nen und spe­zi­al­ju­ris­ti­schen Fragen 

  • Kon­ti­nu­ier­li­che und umfas­sen­de Bera­tung unter allen wirt­schafts­recht­li­chen Aspekten 

  • Tür­öff­ner für inter­na­tio­na­le Angelegenheiten 

DR. JUR. THOMAS KNAAK

Rechts­an­walt

Dr. Tho­mas Knaak ist in Mexi­ko gebo­ren und hat auch in Gua­te­ma­la gelebt. Er ist deut­scher und mexi­ka­ni­scher Staats­bür­ger. Sein juris­ti­sches Stu­di­um absol­vier­te er in Deutsch­land und in der Schweiz. Nach dem zwei­ten Staats­examen wur­de er 1992 als Rechts­an­walt zugelassen.

Beruf­li­che Referenzen

  • Part­ner der Anwalts­kanz­lei Nehm & Coll. Socie­tät der Rechts­an­wäl­te Nehm Dr. Knaak, Düs­sel­dorf, Deutschland

  • Frei­be­ruf­li­cher Anwalt in Koope­ra­ti­on mit der Sozie­tät Schlot­ke & Nehm, Düs­sel­dorf, Deutsch­land, Rechts­be­ra­ter der Pri­ce Water­house GmbH

  • Frei­be­ruf­li­cher Anwalt in Koope­ra­ti­on mit der Sozie­tät Ehle, Schil­ler & Part­ner, Köln, Deutschland

  • Mit­ar­bei­ter der Rechts­ab­tei­lung der Mobil Erd­gas-Erd­öl GmbH in Celle, Deutschland

  • Mit­glied und Schieds­rich­ter der mexi­ka­ni­schen Län­der­grup­pe für Schieds­ver­fah­ren der Inter­na­tio­na­len Han­dels­kam­mer Paris (ICC)

  • Mit­glied der Kom­mis­si­on für Schieds­ver­fah­ren ICC

  • Mit­glied und Schieds­rich­ter der Deut­schen Insti­tu­ti­on für Schieds­ver­fah­ren (DIS)

  • Ver­trau­ens­an­walt der Mexi­ka­ni­schen Bot­schaft in Deutschland

  • Hono­rar­kon­sul der Repu­blik Gua­te­ma­la in Nord­rhein-West­fa­len und Hessen

  • Daten­schutz­be­auf­trag­ter für gro­ße und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen

  • Dozent und Prü­fer des Zer­ti­fi­kats­lehr­gangs der IHK Düs­sel­dorf „Betrieb­li­cher Datenschutz”

Aus­wahl beruf­li­cher Mitgliedschaften

  • Deut­sche Insti­tu­ti­on für Schieds­ge­richts­bar­keit (DIS)

  • Club del Arbi­tra­je Espa­ñol (CEA)

  • Deutsch-Mexi­ka­ni­sche Juristenvereinigung

  • Deutsch-Mexi­ka­ni­sche Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (Cam­e­xa)

  • ICC Mexi­ko

  • Deutsch-Gua­te­mal­te­ki­sche Indus­trie- und Han­dels­kam­mer (AHK Guatemala)

  • Latein­ame­ri­ka Ver­ein (LAV)

Spra­chen

  • Deutsch

  • Eng­lisch

  • Fran­zö­sisch

  • Spa­nisch

Aus­bil­dung

  • 1995 Juris­ti­sche Pro­mo­ti­on an der Uni­ver­si­tät Ham­burg, Deutschland

  • 1992 Zulas­sung zur Anwaltschaft

Inter­na­tio­na­li­tät

Zuhau­se in der Welt

Die Kanz­lei ver­fügt über ein inter­na­tio­na­les Netz­werk, in dem Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer zusam­men­ar­bei­ten. Ein Schwer­punkt der Tätig­keit liegt in der Bear­bei­tung von Man­da­ten mit inter­na­tio­na­lem Bezug. Unse­re lang­jäh­ri­ge prak­ti­sche Erfah­rung im Umgang mit viel­fäl­ti­gen Kul­tur- und Rechts­ord­nun­gen sowie exzel­len­te inter­na­tio­na­le Kon­tak­te im juris­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und kon­su­la­ri­schen Bereich, sind der Schlüs­sel zur erfolg­rei­chen Durch­set­zung Ihrer Interessen.

Ihren inter­na­tio­na­len Belan­gen tra­gen wir in beson­de­rem Maße Rech­nung. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie kom­pe­tent und zu ange­mes­se­nen Kos­ten bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen, Ver­trags­ge­stal­tun­gen, bei der Durch­set­zung von ver­trag­li­chen Ansprü­chen – auch im Rah­men von inter­na­tio­na­len Schieds­ver­fah­ren – bis hin zur Durch­füh­rung von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men im Aus­land. Die welt­wei­te Ver­net­zung unse­res Büros kommt Ihnen dabei in jeder Hin­sicht zugute.

Die Kanz­lei ver­fügt über ein inter­na­tio­na­les Netz­werk, in dem Rechts­an­wäl­te, Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer zusam­men­ar­bei­ten. Ein Schwer­punkt der Tätig­keit liegt in der Bear­bei­tung von Man­da­ten mit inter­na­tio­na­lem Bezug. Unse­re lang­jäh­ri­ge prak­ti­sche Erfah­rung im Umgang mit viel­fäl­ti­gen Kul­tur- und Rechts­ord­nun­gen sowie exzel­len­te inter­na­tio­na­le Kon­tak­te im juris­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und kon­su­la­ri­schen Bereich sind der Schlüs­sel zur erfolg­rei­chen Durch­set­zung Ihrer Interessen.

Ihren inter­na­tio­na­len Belan­gen tra­gen wir in beson­de­rem Maße Rech­nung. Wir bera­ten und ver­tre­ten Sie kom­pe­tent und zu ange­mes­se­nen Kos­ten bei Ver­trags­ver­hand­lun­gen, Ver­trags­ge­stal­tun­gen, bei der Durch­set­zung von ver­trag­li­chen Ansprü­chen – auch im Rah­men von inter­na­tio­na­len Schieds­ver­fah­ren – bis hin zur Durch­füh­rung von Voll­stre­ckungs­maß­nah­men im Aus­land. Die welt­wei­te Ver­net­zung unse­res Büros kommt Ihnen dabei in jeder Hin­sicht zugute.

Schieds­ver­fah­ren

Natio­na­le und inter­na­tio­na­le Schieds­ver­fah­ren sind eine Form der Streit­bei­le­gung, die in den letz­ten Jah­ren stark an Bedeu­tung gewon­nen hat. Sie berück­sich­tigt in beson­de­rer Wei­se die gegen­sei­ti­gen wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Parteien.

Unse­re Mit­glied­schaft in ver­schie­de­nen Schieds­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­schafft Ihnen Zugang zur insti­tu­tio­na­li­sier­ten Schieds­ge­richts­bar­keit. Dies betrifft ins­be­son­de­re Ver­fah­ren bei der Inter­na­tio­na­len Han­dels­kam­mer Paris (ICC), Ver­fah­ren der Deut­schen Insti­tu­ti­on für Schieds­ge­richts­bar­keit (DIS) aber auch soge­nann­te ad-hoc Ver­fah­ren. Wir ver­tre­ten Sie als Par­tei in Schieds­ver­fah­ren oder ste­hen Ihnen als Schieds­rich­ter, ins­be­son­de­re in han­dels­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten, zur Verfügung.

Unse­re Erfah­rung reicht dabei von der Vor­be­rei­tung, Ein­lei­tung, Durch­füh­rung und Ent­schei­dung von Schieds­ver­fah­ren bis hin zur Voll­stre­ckung von Schieds­sprü­chen. Hier­bei kommt Ihnen die lang­jäh­ri­ge Aus­lands­er­fah­rung und Spra­chen­viel­falt der Kanz­lei zugute.

Natio­na­le und inter­na­tio­na­le Schieds­ver­fah­ren sind eine Form der Streit­bei­le­gung, die in den letz­ten Jah­ren stark an Bedeu­tung gewon­nen hat. Sie berück­sich­tigt in beson­de­rer Wei­se die gegen­sei­ti­gen wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen der Parteien.

Unse­re Mit­glied­schaft in ver­schie­de­nen Schieds­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­schafft Ihnen Zugang zur insti­tu­tio­na­li­sier­ten Schieds­ge­richts­bar­keit. Dies betrifft ins­be­son­de­re Ver­fah­ren bei der Inter­na­tio­na­len Han­dels­kam­mer Paris (ICC), Ver­fah­ren der Deut­schen Insti­tu­ti­on für Schieds­ge­richts­bar­keit (DIS) aber auch soge­nann­te Ad-Hoc Verfahren.

Wir ver­tre­ten Sie als Par­tei in Schieds­ver­fah­ren oder ste­hen Ihnen als Schieds­rich­ter, ins­be­son­de­re in han­dels­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten, zur Ver­fü­gung. Unse­re Erfah­rung reicht dabei von der Vor­be­rei­tung, Ein­lei­tung, Durch­füh­rung und Ent­schei­dung von Schieds­ver­fah­ren bis hin zur Voll­stre­ckung von Schieds­sprü­chen. Hier­bei kommt Ihnen die lang­jäh­ri­ge Aus­lands­er­fah­rung und Spra­chen­viel­falt der Kanz­lei zugute.

Daten­schutz und IT-Recht

In einer moder­nen Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, in der das Han­deln im pri­va­ten wie öffent­li­chen Sek­tor auf die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ange­wie­sen ist, über­neh­men wir für Sie die Bewäl­ti­gung der kom­ple­xen Detail­pro­ble­me des Daten­schut­zes, Ihre umfas­sen­de daten­schutz­recht­li­che Bera­tung sowie die Daten­schutz­schu­lung Ihrer Beschäf­tig­ten. In Form eines aus­ge­la­ger­ten Daten­schutz­bü­ros kön­nen wir zudem Ihre gesetz­li­chen Daten­schutz­auf­ga­ben übernehmen.

Dazu gehört auch die Tätig­keit als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter für unse­re Man­dan­ten. Bei Daten­schutz­ver­stö­ßen ver­tre­ten wir Ihre Inter­es­sen gegen­über den Auf­sichts­be­hör­den und set­zen Ihre Aus­kunfts- und Infor­ma­ti­ons­an­sprü­che durch.

Im Rah­men unse­rer Schu­lun­gen von Daten­schutz­be­auf­trag­ten im Kon­text von Zer­ti­fi­kats­lehr­gän­gen bei der IHK Düs­sel­dorf erhal­ten wir viel­fäl­ti­ge Impul­se aus der Arbeits­welt, die wie­der­um eine Anpas­sung der Daten­schutz­kon­zep­te erfor­der­lich machen, z.B. die Ein­rich­tung von Heimarbeitsplätzen.

Das Daten­schutz­recht ist ein­ge­bet­tet in das Recht der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie. Die­ses bil­det den Rechts­rah­men für die Ent­wick­lung von neu­en Soft­ware­pro­duk­ten. In die­sem Kon­text beschäf­ti­gen wir uns mit der Aus­ar­bei­tung und Ver­hand­lung von kom­ple­xen Soft­ware­ent­wick­lungs­ver­trä­gen. Wir ver­tre­ten unse­re Man­dan­ten in den Ver­hand­lun­gen um strei­ti­ge Soft­ware­ver­trä­ge zur Ver­mei­dung kost­spie­li­ger und lang­wie­ri­ger Gerichtsverfahren.

In einer moder­nen Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, in der das Han­deln im pri­va­ten wie im öffent­li­chen Sek­tor auf die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten ange­wie­sen ist, über­neh­men wir für Sie die Bewäl­ti­gung der kom­ple­xen Detail­pro­ble­me des Daten­schut­zes, Ihre umfas­sen­de daten­schutz­recht­li­che Bera­tung sowie die Daten­schutz­schu­lung Ihrer Beschäf­tig­ten. In Form eines aus­ge­la­ger­ten Daten­schutz­bü­ros kön­nen wir zudem Ihre gesetz­li­chen Daten­schutz­auf­ga­ben übernehmen.

Dazu gehört auch die Tätig­keit als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter für unse­re Man­dan­ten. Bei Daten­schutz­ver­stö­ßen ver­tre­ten wir Ihre Inter­es­sen gegen­über den Auf­sichts­be­hör­den und set­zen Ihre Aus­kunfts- und Infor­ma­ti­ons­an­sprü­che durch.

Im Rah­men unse­rer Schu­lun­gen von Daten­schutz­be­auf­trag­ten im Kon­text von Zer­ti­fi­kats­lehr­gän­gen bei der IHK Düs­sel­dorf erhal­ten wir viel­fäl­ti­ge Impul­se aus der Arbeits­welt, die wie­der­um eine Anpas­sung der Daten­schutz­kon­zep­te erfor­der­lich machen, z.B. die Ein­rich­tung von Heimarbeitsplätzen.

Das Daten­schutz­recht ist ein­ge­bet­tet in das Recht der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie. Die­ses bil­det den Rechts­rah­men für die Ent­wick­lung von neu­en Soft­ware­pro­duk­ten. In die­sem Kon­text beschäf­ti­gen wir uns mit der Aus­ar­bei­tung und Ver­hand­lung von kom­ple­xen Soft­ware­ent­wick­lungs­ver­trä­gen. Wir ver­tre­ten unse­re Man­dan­ten in den Ver­hand­lun­gen um strei­ti­ge Soft­ware­ver­trä­ge zur Ver­mei­dung kost­spie­li­ger und lang­wie­ri­ger Gerichtsverfahren.

Wirt­schafts­recht

Natio­na­les und inter­na­tio­na­les Kauf- und Werk­ver­trags­recht gehö­ren glei­cher­ma­ßen wie die Erstel­lung und Über­ar­bei­tung von Ver­trä­gen und all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen oder die Ein­bin­dung von Han­dels­ver­tre­tern zu den Not­wen­dig­kei­ten eines wirt­schaft­lich arbei­ten­den Unternehmens.
Die dar­aus resul­tie­ren­den juris­ti­schen Fra­gen beant­wor­ten wir für Sie, dies beinhal­tet auch die gericht­li­che oder außer­ge­richt­li­che Durch­set­zung oder Abwen­dung von Ansprüchen.

Natio­na­les und inter­na­tio­na­les Kauf- und Werk­ver­trags­recht gehö­ren glei­cher­ma­ßen wie die Erstel­lung und Über­ar­bei­tung von Ver­trä­gen und all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen oder die Ein­bin­dung von Han­dels­ver­tre­tern zu den Not­wen­dig­kei­ten eines wirt­schaft­lich arbei­ten­den Unternehmens.

Die dar­aus resul­tie­ren­den juris­ti­schen Fra­gen beant­wor­ten wir für Sie, dies beinhal­tet auch die gericht­li­che oder außer­ge­richt­li­che Durch­set­zung oder Abwen­dung von Ansprüchen.

Fami­li­en­recht

Aus der Bera­tung und Ver­tre­tung mit­tel­stän­di­scher Fami­li­en­un­ter­neh­men sowie aus unse­rer kon­su­la­ri­schen Tätig­keit ergibt sich nicht sel­ten die Not­wen­dig­keit, in gro­ßem Umfang fami­li­en­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen umfas­send zu beglei­ten. Neben der Durch­füh­rung natio­na­ler Ver­fah­ren betrifft dies auch Schei­dungs­ver­fah­ren mit inter­na­tio­na­lem Ein­schlag, bei­spiels­wei­se ver­mö­gens­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Ver­mö­gens­wer­ten in ver­schie­de­nen Län­dern. In die­sem Zusam­men­hang hat sich die Durch­füh­rung von Media­ti­ons­ver­fah­ren bewährt.

Aus der Bera­tung und Ver­tre­tung mit­tel­stän­di­scher Fami­li­en­un­ter­neh­men sowie aus unse­rer kon­su­la­ri­schen Tätig­keit ergibt sich nicht sel­ten die Not­wen­dig­keit, in gro­ßem Umfang fami­li­en­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen umfas­send zu beglei­ten. Neben der Durch­füh­rung natio­na­ler Ver­fah­ren betrifft dies auch Schei­dungs­ver­fah­ren mit inter­na­tio­na­lem Ein­schlag, bei­spiels­wei­se ver­mö­gens­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Ver­mö­gens­wer­ten in ver­schie­de­nen Län­dern. In die­sem Zusam­men­hang hat sich die Durch­füh­rung von Media­ti­ons­ver­fah­ren bewährt.

Zoll- und Marktordnungsrecht

Die Glo­ba­li­sie­rung hat dazu geführt, dass zuneh­mend fast alle Pro­duk­te des täg­li­chen Lebens aus ver­schie­de­nen Regio­nen der Welt zu uns gelan­gen. Der Im- und Export von Gütern unter­liegt zahl­rei­chen Spe­zi­al­re­ge­lun­gen, deren Nicht­be­ach­tung schwer­wie­gen­de Fol­gen haben kön­nen. Dies betrifft bei­spiels­wei­se die Erhe­bung von ver­meid­ba­ren Zöl­len bis hin zu finan­zi­el­len staat­li­chen Sanktionen.

Vor­nehm­lich geht es dabei um Fra­gen der Zoll­ta­ri­fie­rung, Zoll­kon­tin­gen­te, Prä­fe­ren­zen, Erlass und Erstat­tung von Zöl­len, Zoll­ver­fah­rens­recht, Durch­füh­rung von Betriebs­prü­fun­gen sowie der damit ver­bun­de­nen Ver­tre­tung vor Behör­den, Finanz- und Ver­wal­tungs­ge­rich­ten oder auch Euro­päi­schen Gerich­ten, in denen wir Sie unter­stüt­zen können.

Die Glo­ba­li­sie­rung hat dazu geführt, dass zuneh­mend fast alle Pro­duk­te des täg­li­chen Lebens aus ver­schie­de­nen Regio­nen der Welt zu uns gelan­gen. Der Im- und Export von Gütern unter­liegt zahl­rei­chen Spe­zi­al­re­ge­lun­gen, deren Nicht­be­ach­tung schwer­wie­gen­de Fol­gen haben kön­nen. Dies betrifft bei­spiels­wei­se die Erhe­bung von ver­meid­ba­ren Zöl­len bis hin zu finan­zi­el­len staat­li­chen Sanktionen.

Vor­nehm­lich geht es dabei um Fra­gen der Zoll­ta­ri­fie­rung, Zoll­kon­tin­gen­te, Prä­fe­ren­zen, Erlass und Erstat­tung von Zöl­len, Zoll­ver­fah­rens­recht, Durch­füh­rung von Betriebs­prü­fun­gen sowie der damit ver­bun­de­nen Ver­tre­tung vor Behör­den, Finanz- und Ver­wal­tungs­ge­rich­ten oder auch Euro­päi­schen Gerich­ten, in denen wir Sie unter­stüt­zen können.

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KONTAKT

Koope­ra­tio­nen

Pro­fi­tie­ren Sie von unse­rem Netzwerk

Bei allen Fra­gen — ob natio­nal oder inter­na­tio­nal – behal­ten Sie Ihren Ansprech­part­ner stets in unse­rem Hau­se. Über ein in jah­re­lan­ger Zusam­men­ar­beit gefes­tig­tes welt­wei­tes Netz­werk sichern wir Ihre Inter­es­sen auch im inter­na­tio­na­len Bereich zuverlässig.

Wir ver­mit­teln Ihre Infor­ma­tio­nen mit Rück­sicht auf ande­re Rechts­men­ta­li­tä­ten nur an uns per­sön­lich bekann­te Kol­le­gen. Über bestehen­de Büro­ge­mein­schaf­ten lässt sich ein schnel­ler und zuver­läs­si­ger Kon­takt zu wei­te­ren Kol­le­gen herstellen.

Bei allen Fra­gen — ob natio­nal oder inter­na­tio­nal – behal­ten Sie Ihren Ansprech­part­ner stets in unse­rem Hau­se. Über ein in jah­re­lan­ger Zusam­men­ar­beit gefes­tig­tes welt­wei­tes Netz­werk sichern wir Ihre Inter­es­sen auch im inter­na­tio­na­len Bereich zuver­läs­sig. Wir ver­mit­teln Ihre Infor­ma­tio­nen mit Rück­sicht auf ande­re Rechts­men­ta­li­tä­ten nur an uns per­sön­lich bekann­te Kol­le­gen. Über bestehen­de Büro­ge­mein­schaf­ten lässt sich ein schnel­ler und zuver­läs­si­ger Kon­takt zu wei­te­ren Kol­le­gen herstellen.

KONSULAT

Repu­blik Guatemala

Mit der Ver­le­gung der Haupt­stadt der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land von Bonn nach Ber­lin haben wir die kon­su­la­ri­sche Ver­tre­tung für die Repu­blik Gua­te­ma­la in Nord­rhein-West­fa­len über­nom­men. Spä­ter wur­de die Juris­dik­ti­on auch auf Hes­sen ausgeweitet.

Recht­li­che, wirt­schaft­li­che und kul­tu­rel­le Fra­gen zu Gua­te­ma­la, dem Land des ewi­gen Früh­lings, beant­wor­ten wir gern.

Öff­nungs­zei­ten des Konsulats

  • Diens­tags und donners­tags 09:30 — 12:30 Uhr

  • +49(0) 211 – 62 68 96

  • +49(0) 211 – 62 25 18

  • Ansprech­part­ner: Hono­rar­kon­sul Dr. Tho­mas Knaak

KNAAKLEGAL

Ihr kom­pe­ten­ter Part­ner bei allen all­ge­mei­nen und spe­zi­al­ju­ris­ti­schen Anliegen.

Kon­takt